Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung von Urkunden, für deren inhaltliche, stilistische und terminologische Übereinstimmung mit dem Originaldokument ein vom Gericht bestellter, gerichtlich beeideter Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) haftet. Nur eine beglaubigte Übersetzung hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Das heißt, dass alle fremdsprachigen Dokumente von einem gerichtlich beeideten Übersetzer bzw. Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden müssen, um offiziell von einer staatlichen Stelle anerkannt werden zu können.
Beispiele für solche Dokumente sind: Diplome, Staatsangehörigkeitsbescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Verträge, Zeugnisse, Geburtsurkunden, Führerscheine, Reisepässe, Gerichtsurteile, Ausbildungszertifikate, Heiratsurkunden, Strafregisterauszüge und andere amtliche Dokumente. Es ist wichtig, sich im Vorfeld bei den zuständigen Behörden darüber zu informieren, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird oder ob eine standardmäßige Übersetzung ausreicht.